Energieausweis

Energieausweis für Ihre Immobilie

Unverzichtbar für Verkauf und Vermietung

Der Energieausweis ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument, das bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung Ihrer Immobilie unaufgefordert vorgelegt werden muss. Warum ist er so wichtig?

Rechtliche Verpflichtung

Gemäß §27 der EnEV (Energieeinsparverordnung) sind Aussteller und Immobilieneigentümer seit 2014 verpflichtet, den Energieausweis vorzulegen. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 15.000 Euro geahndet werden.

GEG-Verschärfung

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das im November 2020 in Kraft trat, verschärfte die Anforderungen an den Energieausweis weiter.

Was muss ein Energieausweis enthalten?

Ein Energieausweis muss folgende Angaben enthalten:

Art des Ausweises

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis

Angaben zum Gebäude

Baujahr, Energieverbrauch

Energieeffizienzklasse

Von A++ (sehr gut) bis G (sehr schlecht)

Kennwerte der Energieeffizienz

Heizwärmebedarf, Warmwasser-Wärmebedarf, Primärenergiebedarf, Gesamtenergieeffizienzfaktor in kWh/m²

CO2-Emissionen

Angaben zum CO2-Ausstoß des Gebäudes

Unsere exklusive Serviceleistung

Als Ihr Immobilienmakler übernehmen wir die Bestellung und die Kosten des Energieausweises vollständig für Sie. Damit stellen wir sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind und Sie keine Sorgen wegen möglicher Strafgelder haben müssen.

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Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere umfassenden Serviceleistungen zu erfahren und sicherzustellen, dass Ihre Immobilie alle notwendigen Energieeffizienzkriterien erfüllt!

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