Der Energieausweis ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument, das bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung Ihrer Immobilie unaufgefordert vorgelegt werden muss. Warum ist er so wichtig?
Rechtliche Verpflichtung
Gemäß §27 der EnEV (Energieeinsparverordnung) sind Aussteller und Immobilieneigentümer seit 2014 verpflichtet, den Energieausweis vorzulegen. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 15.000 Euro geahndet werden.
GEG-Verschärfung
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das im November 2020 in Kraft trat, verschärfte die Anforderungen an den Energieausweis weiter.
Was muss ein Energieausweis enthalten?
Ein Energieausweis muss folgende Angaben enthalten:
Art des Ausweises
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis
Angaben zum Gebäude
Baujahr, Energieverbrauch
Energieeffizienzklasse
Von A++ (sehr gut) bis G (sehr schlecht)
Kennwerte der Energieeffizienz
Heizwärmebedarf, Warmwasser-Wärmebedarf, Primärenergiebedarf, Gesamtenergieeffizienzfaktor in kWh/m²
CO2-Emissionen
Angaben zum CO2-Ausstoß des Gebäudes
Unsere exklusive Serviceleistung
Als Ihr Immobilienmakler übernehmen wir die Bestellung und die Kosten des Energieausweises vollständig für Sie. Damit stellen wir sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind und Sie keine Sorgen wegen möglicher Strafgelder haben müssen.
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